AGB'S

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB’s) gelten für alle durch Harald Hafner erbrachten Leistungen, soweit nicht schriftlich anderes vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben.

Leistungserbringung

(1) Der Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen bestimmt sich grundsätzlich nach der Auftragsbestätigung sowie des zugrunde liegenden Projektvorschlages. Änderungen und Ergänzung bedürfen der Schriftform.

(2) Die Dienstleistungen von Harald Hafner werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und basieren auf Informationen, die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung zur Verfügung standen.

(3) Die bei der Leistungserbringung von Harald Hafner erarbeiteten Immaterialitätsgüter sowie deren schriftliche oder grafische Darstellung ist Eigentum von Harald Hafner und darf für andere Auftraggeber verwendet werden, falls im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(4) Der Auftraggeber gewährleistet, dass Harald Hafner alle für die Leistungserbringung notwendigen Unterlagen zeitgerecht erhält und von relevanten Ereignissen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für alle Unterlagen und Ereignisse während der Leistungserbringung.

Honorar

(1) Das Honorar errechnet sich als reines Zeithonorar, das sich aus dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Zeitaufwand zusammen setzt. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Harald Hafner Zeitaufschreibung. Bei der Abrechnung des Auftrages wird nur der tatsächlich angefallene Zeitaufwand verrechnet. Sollte für den Erfolg des Projektes eine Überschreitung des geplanten Zeitaufwandes sinnvoll erscheinen, wird dies vorher mit dem Auftraggeber abgestimmt.

(2) Barauslagen und Reisespesen werden, sofern nicht anders vereinbart, separat nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.

(3) Der Honoraranspruch bleibt auch dann bestehen, wenn die weitere Ausführung oder Fertigstellung des Auftrages aus Umständen, die nicht im Verschulden von Harald Hafner liegen, nicht möglich ist.

(4) Harald Hafner ist berechtigt, Anzahlungen zu verlangen.

(5) Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne weitere Abzüge, fällig.

(6) Werden Rechnungen nicht rechtzeitig beglichen ist Harald Hafner berechtigt auf alle über 14 Tage fälligen Beträge (Rechnungsdatum) Verzugszinsen in der Höhe von 5% zu berechnen. Darüber hinaus werden alle mit dem Mahnwesen verbundenen Kosten an den Auftraggeber weiter verrechnet.

(7) Die Zahlung des Honoars ist fällig, unabhängig davon, ob die Leistung vom Auftraggeber separat angenommen oder verwendet wird.

Verschwiegenheit und Internet-Datenübermittlung

(1) Harald Hafner ist zur Verschwiegenheit über alle Angelegenheiten, die im Rahmen der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden verpflichtet.

(2) Die im Rahmen der Leistungserbringung erstellte Dokumentation darf nur nach Einwilligung des Auftraggebers an Dritte ausgehändigt werden.

(3) Alle eventuell aus der Übermittlung von Daten über das Internet resultierenden Schäden und sonstigen Nachteilen aus der Kommunikation mittels E-Mail trägt der Auftraggeber. Harald Hafner haftet in keiner Weise für solche Risiken.

(4) Auftraggeber und Harald Hafner verpflichten sich, Maßnahmen zum Schutz der Integrität von Daten zu treffen. Harald Hafner haftet in keiner Weise für solche Risiken.

Urheberrecht und Haftung

(1) Die Urheberrechte für die durch Harald Hafner, seinen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten geschaffenen Werke verbleiben bei Harald Hafner

(2) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von Harald Hafner zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.

(3) Harald Hafner haftet dem Auftraggeber nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt auch für von Harald Hafner bei gezogene Dritte.

(4) Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von Harald Hafner zurückzuführen ist.

(5) Sofern Harald Hafner das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt Harald Hafner diese Ansprüche an den Auftraggeber ab.

Vertragsdauer:

(1) Die Vertragsdauer endet mit dem Abschluss des vereinbarten und im Auftrag und/oder Projektvorschlag festgelegten Leistungsumfanges.

(2) Ungeachtet dessen, kann die Vereinbarung aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn ein Vertragspartner wesentliche Verpflichtungen verletzt, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.

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